- Tschechien
In Tschechien sind alle Fahrzeuge mit vier Rädern und einem Höchstgewicht von 3,5 Tonnen verpflichtet, eine elektronische Vignette zu erwerben. Kaufen Sie hier Ihre digitale Vignette für Tschechien und Sie können sofort losfahren.
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Wichtige Hinweise zur Benutzung
Die e-Vignette für Tschechien wird nicht per Post zugestellt. Nach erfolgreicher Bestellung wird sofort ein Bestätigungsbeleg per E-Mail versandt, der ausgedruckt und im Fahrzeug mitgeführt werden muss.
Der Beginn der Gültigkeit der e-Vignette muss mindestens zwei Tage nach dem Tag der Bestellung liegen.
Das Gültigkeitsdatum wird während des Bestellvorgangs festgelegt.
Motorräder sind in Tschechien von der Vignettenpflicht befreit.
Eine nachträgliche Stornierung oder Änderung ist nach der Bestellung nicht mehr möglich. Die e-Vignette für Tschechien ist vom Widerrufsrecht ausgenommen.
Umlaute, Leerzeichen und Bindestriche werden je nach Mautbetreiber bei der Eingabe des Kennzeichens angepasst.
Es ist nicht möglich, die tschechischen Eco-Preis Vignetten bei tolltickets zu kaufen.
Gültigkeit und Verwendung
Vignettenpflicht
In Tschechien sind alle Fahrzeuge mit vier Rädern und einem Höchstgewicht von 3,5 Tonnen verpflichtet, eine elektronische Vignette zu erwerben. Von der Pflicht ausgenommen sind abgeschleppte Fahrzeuge und Motorräder. Eine Liste der Ausnahmen finden Sie weiter unten.
Die elektronische Vignette ist auf den meisten Autobahnabschnitten in Tschechien erforderlich. Eine detaillierte Übersicht über alle mautpflichtigen und mautfreien Abschnitte finden Sie hier.
Kontrollen und Bußgelder
Die Polizei der Tschechischen Republik und die Zollverwaltung der Tschechischen Republik führen Kontrollen durch, indem sie die Nummernschilder scannen, um festzustellen, ob das Fahrzeug eine gültige elektronische Vignette hat oder ob es von der Maut befreit ist. Die Kontrolle erfolgt auf der mautpflichtigen Straße mit Hilfe von Streifenwagen, die mit Kameras zum Scannen der Nummernschilder ausgestattet sind, durch Anschluss an Kontrollschranken oder durch Kontrolle an Raststätten und Parkplätzen.
- Ein Autofahrer, der ohne gültige elektronische Vignette auf einer mautpflichtigen Straße angetroffen wird (ohne von der Mautpflicht befreit zu sein), muss mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 CZK rechnen.
Bei den Kontrollen wird auch der Missbrauch von Steuerbefreiungen überprüft. Reicht eine natürliche oder juristische Person einen Freistellungsbescheid ein, ohne dazu berechtigt zu sein, kann das Bußgeld bis zu 100.000 CZK betragen. Wenn ein Fahrzeug für eine Ausnahmegenehmigung in Frage kommt, der Fahrer die Anzeige aber nicht einreicht, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist, kann das Bußgeld bis zu 5.000 CZK betragen. Das gleiche Bußgeld kann gegen denjenigen verhängt werden, der das Ende des Rechts auf Befreiung nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen anzeigt.
Ausnahmen
Fahrzeuge, die mit Elektrizität, Wasserstoff oder einem Hybrid-Kraftstoffsystem angetrieben werden (sofern die CO2-Emissionen 50 g/km nicht überschreiten), sind von der elektronischen Vignettenpflicht befreit. Um eine Befreiung zu beantragen, muss eine Befreiungsmeldung ausgefüllt werden.
In Tschechien zugelassene Fahrzeuge mit automatischer Befreiung:
Fahrzeuge mit Elektro-, Wasserstoff- oder Hybridantrieb (sofern die CO2-Emissionen 50 g/km nicht überschreiten), wenn das Fahrzeug ein spezielles Kennzeichen erhält (beginnt mit EL).
Fahrzeuge, die Inhaber eines tschechischen ZTP- (Schwerbehinderte) oder ZTP/P-Ausweises (Schwerbehinderte und Führer) befördern. Bei einer Straßenkontrolle muss der Inhaber eines ZTP- oder ZTP/P-Ausweises im Fahrzeug anwesend sein, sonst ist das Fahrzeug nicht befreit. Bei der Straßenkontrolle reicht es aus, den entsprechenden Ausweis vorzulegen. Bürger mit solchen außerhalb Tschechiens ausgestellten Ausweisen müssen für die elektronische Vignette bezahlen.
Fahrzeuge, die abhängige Kinder befördern, die wegen Krebs oder Hämoblastose behandelt werden. Die Vorlage der Krankenakte oder einer anderen ärztlichen Bescheinigung ist für die Straßenkontrolle ausreichend.
Oldtimer mit Sonderkennzeichen und Altfahrzeugschein.
In Tschechien zugelassene Fahrzeuge, die nach Vorlage eines Bescheids befreit sind:
Fahrzeuge mit Elektro-, Wasserstoff- oder Hybridantrieb (sofern die CO2-Emissionen 50 g/km nicht überschreiten) ohne Sonderkennzeichen
Fahrzeuge, die von Behindertenheimen betrieben werden, sofern sie der Beförderung dieser Personen dienen.
Im Ausland zugelassene Fahrzeuge sind nach Vorlage einer Mitteilung befreit:
Fahrzeuge mit Elektro-, Wasserstoff- oder Hybridantrieb (sofern die CO2-Emissionen 50 g/km nicht überschreiten).
Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Um eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, müssen Sie ein PDF-Formular ausfüllen, das Sie auf folgende Weise versenden können:
An das vorgesehene Datenfach für die Agentur für elektronische Vignetten mit der Kennung ws5mh9w unter der Webadresse https://mojedatovaschranka.cz/.
Per E-Mail an epodatelna@edalnice.cz (digital ausgefülltes .PDF-Formular eines eingescannten, ausgefüllten .PDF-Formulars, versehen mit einer elektronischen Unterschrift, die durch eine spezielle gesetzliche Regelung in ihrer Wirkung einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist; oder eine elektronische Umwandlung eines ausgedruckten und ausgefüllten Formulars, das bei einer offiziellen tschechischen Stelle erworben wurde).
In Papierform über einen Postdienstleister mit amtlich beglaubigter Unterschrift an die Adresse: Státní fond dopravní infrastruktury, Sokolovská 1955/278, 190 00 Prag 9, Tschechien.
Wenn Sie keinen Internetzugang haben, können Sie eine formlose Mitteilung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und einer amtlich beglaubigten Unterschrift oder Vollmacht verfassen und an die Adresse des Sitzes des Staatlichen Fonds für Verkehrsinfrastruktur (SFDI) senden.